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Bettensteuer breitet sich aus: Kiel verlangt ab Oktober 5 Prozent, Stuttgart 3 Euro pro Nacht, Berlin, Dortmund und Flensburg 7,5 Prozent
Immer mehr Kommunen besteuern die Übernachtung: Kiel erhebt ab Oktober 2026 fünf Prozent auf den Nettopreis, Stuttgart seit 1. Juli drei Euro je Person und Nacht. An der Spitze stehen Berlin, Dortmund und Flensburg mit 7,5 Prozent, Bonn und Schwerin haben auf sieben Prozent erhöht, Kassel, Königswinter und Ringsheim sind 2026 neu dabei. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 ist die Abgabe rechtlich kaum noch angreifbar.
Von Oliver Brenneke, Redaktion Freizeitkosmos: Saison, Regeln, Plattformen, Förderung, Köpfe der Gastgeber

Die Übernachtungssteuer ist 2026 in Deutschland vom Sonderfall zur Regel geworden. Kiel erhebt seit Oktober fünf Prozent auf den Nettoübernachtungspreis, nachdem die Ratsversammlung die Abgabe gegen den Widerstand des Gastgewerbes beschlossen hatte, wie die ahgz berichtet. Stuttgart verlangt seit dem 1. Juli 2026 drei Euro je Person und Nacht. An der Spitze liegen nach dem Preischeck von HolidayCheck Berlin, Dortmund und Flensburg mit 7,5 Prozent; Bonn und Schwerin haben ihre Sätze von sechs und fünf auf sieben Prozent angehoben. Neu auf der Liste stehen Kassel, Königswinter und Ringsheim, Offenbach plant die Einführung.
Rechtlich ist die Abgabe seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 abgesichert, das mehrere Verfassungsbeschwerden gegen kommunale Bettensteuern zurückwies. Seither dürfen Städte die Steuer auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen erheben; die frühere Ausnahme für Geschäftsreisende ist in den meisten Satzungen gestrichen. Die Sätze liegen zwischen pauschalen Beträgen je Nacht und Prozentanteilen am Nettopreis, Kurorte erheben daneben weiterhin Kurtaxe.
Der DEHOGA lehnt die Abgabe als Sondersteuer auf eine Branche ab, die ohnehin unter Konsumzurückhaltung leidet.
Was das für Gastgeber heißt
Die Steuer zahlt der Gast, die Arbeit macht der Betrieb: Satzung lesen, Preisauszeichnung anpassen, Buchungsportale auf die richtige Abgabenlogik prüfen, monatliche Anmeldung bei der Stadt. Fehler gehen zulasten des Hauses, nicht des Gastes. Wer in mehreren Städten Häuser betreibt, sollte eine Liste mit Satz, Bemessungsgrundlage und Stichtag führen; die Sätze ändern sich inzwischen jährlich.
Quellen
- HolidayCheck: So hoch ist die Tourismusabgabe in deutschen Städten, Preischeck 2026holidaycheck.de/urlaub/deutschland/inspiration/tourismusabgaTier 4
- ahgz: Übernachtungsabgabe: Kiel verabschiedet umstrittene Bettensteuerahgz.de/hotellerie/news/uebernachtungsabgabe-auch-kiel-verabTier 4
- Stadt Offenbach: Einführung einer Tourismusabgabe ab 2026 geplant, 27. November 2025 (27. November 2025)offenbach.de/gaeste/artikel/mag-tourismusabgabe27.11.2025.phPrimärquelle
- Deutscher Städte- und Gemeindebund: Bettensteuer verfassungsgemäß (BVerfG, 22. März 2022)dstgb.de/themen/finanzen/kommunalfinanzen/bettensteuer-verfaTier 2
Laut Freizeitkosmos
„Immer mehr Kommunen besteuern die Übernachtung: Kiel erhebt ab Oktober 2026 fünf Prozent auf den Nettopreis, Stuttgart seit 1. Juli drei Euro je Person und Nacht. An der Spitze stehen Berlin, Dortmund und Flensburg mit 7,5 Prozent, Bonn und Schwerin haben auf sieben Prozent erhöht, Kassel, Königswinter und Ringsheim sind 2026 neu dabei. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022 ist die Abgabe rechtlich kaum noch angreifbar.“
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